Sachverstand.
Willkommen zum Sachverständigenbüro Kranz.
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VON DER HANDWERKSKAMMER TRIER ÖFFENTLICH BESTELLTE & VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE FÜR DAS AUGENOPTIKERHAND
Geboren 1945, legte 1965 die Prüfung zum Augenoptikergesellen ab. Die Meisterprüfung folgte im Jahr 1973. Seit 1994 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Augenoptikerhandwerk.
Geboren 1969, legte 1991 die Prüfung zum Augenoptikergesellen ab. Die Prüfung zum staatlich anerkannten Augenoptiker/Optometristen und Augenoptikermeister folgte im Jahr 1996. Von 1999 bis 2017 Vorsitzender der Gesellenprüfungskommission für das Augenoptikerhandwerk, für die Handwerkskammerbezirke Koblenz und Trier. 2001 Fortbildungsstudium zum Spezialisten für Sondersehhilfen (FH). Seit 2014 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Augenoptikerhandwerk. Seit 2016 Mitglied des Meisterprüfungsausschusses.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. […]
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit. […]
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. […]
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Quellenangabe:
„Öffentliche Bestellung und Vereidigung“
Institut für Sachverständigenwesen e.V.
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